Ladungssicherung und Überhang: Worauf Sie beim Transport achten müssen

Beim Transport von Gütern mit dem PKW oder Anhänger ist eine sichere Ladung essentiell. Nicht nur, um Strafen zu vermeiden, sondern vor allem, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Ein Aspekt, der hierbei oft Fragen aufwirft, ist der zulässige Überhang der Ladung – das heißt, wie weit die Ladung nach hinten hinausragen darf. In diesem Beitrag gehen wir auf die verschiedenen Aspekte ein, die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie eine Ladung transportieren, die über das Ende Ihres Fahrzeugs oder Anhängers hinausragt.

Grundlegende Regeln zum Überhang der Ladung

Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich bis zu 1,50 Meter nach hinten hinausragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen PKW oder einen Anhänger handelt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Wegstrecke, die Sie zurücklegen möchten, und auch bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h.

Hinausragende Ladung und Kennzeichnung

Sobald die Ladung mehr als einen Meter nach hinten über das Fahrzeug hinausragt, muss diese Ladung gekennzeichnet werden. Dies gilt sowohl für den Transport mit dem PKW als auch mit einem Anhänger. Eine solche Kennzeichnung ist erforderlich, um andere Verkehrsteilnehmer auf den überhängenden Teil der Ladung aufmerksam zu machen und so Unfälle zu vermeiden.

Die Kennzeichnung muss mit einer rot-weiß gestreiften Warntafel erfolgen, die mindestens 40 cm x 30 cm groß ist. Diese Tafel muss fest an der Ladung angebracht werden und darf nicht verdeckt sein. Zudem muss sie auch bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen gut sichtbar sein. Daher ist es empfehlenswert, eine reflektierende Warntafel zu verwenden.

Überhang ohne Kennzeichnung

Wenn die Ladung weniger als einen Meter über das Fahrzeug oder den Anhänger hinausragt, ist keine Kennzeichnung erforderlich. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Ladung trotzdem sicher befestigt sein muss, um ein Herunterfallen oder Verrutschen zu verhindern.

Überhang ohne Kennzeichnung

Ausnahmen und spezielle Regelungen

In einigen Fällen sind Ausnahmen von der allgemeinen Regel möglich. So darf beispielsweise bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder bei der Beförderung von unteilbaren Gegenständen die Ladung mehr als 1,50 Meter nach hinten hinausragen. In solchen Fällen sind jedoch besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und es kann sein, dass eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss.

Es gibt auch spezielle Regelungen für den Transport von Fahrrädern auf einem Fahrradträger. In diesem Fall darf die Ladung bis zu 40 cm über die Rückleuchten hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Sicherung der Ladung

Unabhängig davon, wie weit die Ladung hinausragt, muss sie immer sicher befestigt sein. Die Ladungssicherung ist ein wichtiger Aspekt des Transports und sollte nicht vernachlässigt werden. Eine unsachgemäß gesicherte Ladung kann nicht nur zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden, sondern kann auch das Fahrverhalten des eigenen Fahrzeugs erheblich beeinflussen.

Zur Sicherung der Ladung können verschiedene Hilfsmittel wie Spanngurte, Antirutschmatten oder Netze verwendet werden. Die Wahl des richtigen Hilfsmittels hängt dabei von der Art und Beschaffenheit der Ladung ab.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Ladung das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder des Anhängers nicht überschreiten darf. Dieses Gewicht finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Fazit

Ob Sie Baumaterialien für Ihr neues Gartenprojekt transportieren, mit dem Fahrradträger in den Urlaub fahren oder berufsbedingt regelmäßig Güter befördern – die korrekte und sichere Ladung ist von entscheidender Bedeutung

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