Barfuß Autofahren: Ist das in Deutschland und der Schweiz erlaubt?

Jeder Autofahrer hat sich wahrscheinlich schon einmal gefragt, ob er barfuß oder mit Flip-Flops Auto fahren darf. In diesem Blogbeitrag gehen wir dieser Frage auf den Grund und klären auf, was die Straßenverkehrsordnung dazu sagt und welche Konsequenzen es im Falle eines Unfalls haben kann, wenn man ohne Schuhe Auto fährt.

Barfuß Autofahren: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Autofahren ohne Schuhe explizit verbietet. Auch in der Schweiz findet sich in der Straßenverkehrsordnung keine direkte Regelung dazu. Allerdings gibt es Paragraphen, die allgemein die Pflichten des Fahrzeugführers regeln und die auch für die Frage des barfuß Autofahrens relevant sind.

Gemäß § 23 StVO muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss weiterhin dafür Sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Das bedeutet, dass Sie als Fahrer dafür verantwortlich sind, dass Sie das Fahrzeug sicher führen können. Wenn Sie also barfuß fahren und dadurch das Bremsen oder Beschleunigen beeinträchtigt ist, könnten Sie im Falle eines Unfalls mitverantwortlich gemacht werden, auch wenn das Barfußfahren an sich nicht explizit verboten ist.

Barfuß Autofahren und die Versicherung

Auch wenn das Barfußfahren nicht explizit gesetzlich verboten ist, könnte es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung müsste zwar grundsätzlich den Schaden des Unfallopfers übernehmen, könnte aber bei grober Fahrlässigkeit einen Teil des Schadens auf den Fahrer abwälzen. Ob das Barfußfahren als solche grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht pauschal zu beantworten.

Die Kaskoversicherung könnte unter Umständen sogar die Leistung komplett verweigern, wenn sie nachweisen kann, dass der Unfall durch das Barfußfahren verursacht wurde. Auch hier ist eine Einzelfallentscheidung.

Barfuß Autofahren: Nicht verboten, aber riskant

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Barfuß Autofahren in Deutschland und der Schweiz nicht explizit verboten ist, es aber dennoch riskant sein kann. Das Fahren ohne Schuhe kann die Bedienung der Pedale erschweren und so zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. Zudem kann es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Es ist daher empfehlenswert, beim Autofahren immer festes Schuhwerk zu tragen, das einen sicheren Tritt auf den Pedalen ermöglicht. Sandalen und Flip-Flops sind dabei eher ungeeignet, da sie leicht verrutschen können. Am besten geeignet sind feste Schuhe mit einer rutschfesten Sohle.

Fazit

Obwohl das Barfußfahren nicht explizit in der StVO verboten ist, sollte es dennoch vermieden werden. Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, immer festes Schuhwerk zu tragen, das einen sicheren Tritt auf den Pedalen ermöglicht. So sind Sie auf der sicheren Seite, sowohl was die Straßenverkehrssicherheit als auch den Versicherungsschutz betrifft.

Erinnern Sie sich daran, dass Sie als Fahrer für die Sicherheit auf der Straße verantwortlich sind. Dies beinhaltet auch die geeignete Wahl des Schuhwerks. Fahren Sie sicher und bleiben Sie aufmerksam – für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.

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