Ehe und Scheidung sind wichtige Angelegenheiten im sozialen und rechtlichen Leben, und Gesetze und Verfahren variieren von Land zu Land. Im Folgenden werden wir die Bedingungen und Verfahren der Scheidung im deutschen Recht besprechen.
Voraussetzungen für die Scheidung nach deutschem Recht
Das deutsche Recht verlangt, dass ein volles Jahr seit der tatsächlichen Trennung der Ehepartner verstreichen muss, bevor eine Scheidung gewährt werden kann. Dies soll dem Paar die Möglichkeit geben, über sich selbst nachzudenken und eine Versöhnung zu versuchen. Diese Trennung muss tatsächlich und greifbar sein und kann durch eine Trennung der Finanzen nachgewiesen werden, wenn die Ehepartner Sozialhilfe erhalten. Das Paar kann während dieser Zeit im selben ehelichen Zuhause bleiben, sofern sie sich in Bezug auf Schlafen, Essen, Kleidung und andere Haushaltsangelegenheiten trennen.
Es ist wichtig, die tatsächliche Trennung zwischen den Ehepartnern nachzuweisen, und dies kann durch Vorlage eines Dokuments zur finanziellen Trennung geschehen, falls einer der Ehepartner Sozialhilfe erhält.
Wenn die Ehepartner übereinstimmen, dass ein Jahr vergangen ist, können sie nun einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Es ist wichtig für beide Parteien, nachzuweisen, dass sie ein volles Jahr getrennt gelebt haben und dass es während dieser Zeit keinen Versöhnungsversuch gegeben hat. Wenn die Scheidung genehmigt wird, erlässt das Gericht eine Entscheidung, die die Rechte der Ehepartner nach der Scheidung festlegt, einschließlich Sorgerecht, Unterhaltszahlungen und Aufteilung des Vermögens.
Es ist zu beachten, dass bei Vorhandensein von Kindern die Entscheidung über das Sorgerecht von deren Wohl abhängt. In der Regel wird beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht gewährt, und die Dauer des Aufenthalts bei jedem Elternteil wird auf der Grundlage der individuellen Umstände der Familie festgelegt.
Notwendige Verfahren für die Einreichung eines Scheidungsantrags in Deutschland
In Deutschland variieren die Verfahren für die Einreichung eines Scheidungsantrags leicht, je nach Art der Scheidung und ihren Umständen. Um einen Scheidungsantrag in Deutschland einzureichen, können die folgenden Verfahren befolgt werden:
1- Erforderliche Unterlagen sammeln:
Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Einreichung des Scheidungsantrags, einschließlich der Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden) und sonstiger mit der Ehe zusammenhängender Unterlagen, wie dem Ehevertrag oder Sorgerechtsdokumenten.
2- Zuständiges Gericht bestimmen:
Bestimmen Sie das Gericht, das für die Prüfung des Scheidungsantrags zuständig ist, abhängig vom Wohnsitz der Ehepartner. Informationen über das zuständige Gericht können beim örtlichen Rechtsamt oder Ihrem Anwalt eingeholt werden.
3- Scheidungsantrag einreichen:
Reichen Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein, dies kann formell nach den vorgegebenen rechtlichen Verfahren erfolgen. Der Antrag sollte Angaben zu den Gründen für den Antrag und den spezifischen Forderungen der Scheidung enthalten, wie Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Unterhalt und andere.
4- Gerichtliche Anhörung:
Nach Einreichung des Antrags wird ein Termin für die gerichtliche Anhörung festgelegt, zu dem Beweise für den Scheidungsantrag vorgelegt werden müssen. Nach Prüfung der Beweise und Anhörung beider Parteien erlässt der Richter die endgültige gerichtliche Entscheidung über die Scheidung.
5- Urteil vollstrecken:
Nach Erlass der gerichtlichen Entscheidung muss das Urteil vollstreckt und alle damit verbundenen Verfahren durchgeführt werden, wie Vermögensaufteilung, Festlegung des Sorgerechts, Unterhaltszahlungen und andere.
Bestimmung von Sorgerecht, Unterhaltszahlungen und Vermögensaufteilung nach der Scheidung im deutschen Recht
In Deutschland wird der Scheidungsprozess durch Familienrecht geregelt, das zivil- und finanzrechtliche Bestimmungen für die Familie umfasst. Die Scheidungsgesetze in Deutschland variieren leicht, abhängig vom Bundesland, in dem die Ehepartner leben.
Zu den Hauptgesetzen, die den Scheidungsprozess in Deutschland regeln, gehören:
Deutsches Familienrecht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dies ist das Hauptgesetz, das die familiären Beziehungen in Deutschland regelt und die Rechte, Pflichten und Verfahren im Zusammenhang mit Scheidung, Sorgerechtsfeststellung, Vermögensaufteilung, Eigentum und Unterhaltszahlungen definiert.
Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Scheidung
Der Abschnitt § 1564 des deutschen Gesetzes zur Scheidung besagt, dass eine Scheidung nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten erfolgen kann. Nach Prüfung des Antrags und Entscheidung darüber wird die Ehe endgültig beendet. Die Bedingungen, unter denen ein Ehegatte die Scheidung beantragen kann, sind in den folgenden Abschnitten des Textes geregelt. Nach Erlass des Urteils ist die Sache endgültig erledigt und die Ehe offiziell geschieden.
§ 1565 Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Scheidungsvoraussetzungen in Deutschland. Der Abschnitt besagt Folgendes: Eine Scheidung kann erfolgen, wenn die Ehe gescheitert ist und das eheliche Verhältnis beendet ist und die Ehegatten das frühere eheliche Verhältnis nicht wiederherstellen können. Wenn die Ehegatten sich ein Jahr nach ihrer Trennung nicht mehr zusammenleben, kann die Scheidung nur in dem Fall erfolgen, dass einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag stellt und nachgewiesen werden kann, dass das weitere Zusammenleben mit dem jetzigen Partner für den Antragsteller aufgrund persönlicher Umstände des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeutet.
§ 1566 Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Vermutung der Scheidung im Falle einer Einigung zwischen den Ehegatten. Der Abschnitt lautet wie folgt: Haben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt gelebt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der beklagte Ehegatte dem Scheidungsantrag zu, so wird ohne weiteres angenommen, dass die Ehe gescheitert ist. Haben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt gelebt, so wird die Ehe ohne weiteres als gescheitert angesehen.
§ 1566 Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Definition des Getrenntlebens im deutschen Familienrecht. Der Abschnitt lautet wie folgt: Die Ehegatten gelten als getrennt lebend, wenn sie nicht in einem Haushalt zusammenleben und zwischen ihnen keine eheliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte den Willen hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederherzustellen, weil er die weitere Lebensgemeinschaft mit dem anderen Ehegatten ablehnt. Die Ehegatten gelten auch als getrennt lebend, wenn sie zwar in demselben Haushalt leben, aber in getrennten Bereichen und zwischen ihnen keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Eine vorübergehende gemeinsame Haushaltsführung zwecks Versöhnung lässt die in § 1566 genannten Zeiträume unberührt.
§ 1567 Dieser Abschnitt bezieht sich auf die “Härteklausel” oder “Billigkeitsregelung” im deutschen Familienrecht, die eine Ausnahme von der Scheidungsregel in Härtefällen ermöglicht. Der Abschnitt lautet wie folgt: Eine Scheidung kann versagt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe wegen der speziellen Lebensumstände gemeinsamer minderjähriger Kinder erforderlich ist oder die Scheidung für den anderen Ehegatten, der die Scheidung ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine schwere Notlage bedeuten würde. In diesem Fall kann die Scheidung ausnahmsweise und in billigem Ermessen verweigert werden. Es ist zu beachten, dass die “Billigkeitsklausel” selten angewendet wird und starke Beweise und besondere Sorgfalt erforderlich sind, um nachzuweisen, dass in diesem Ausnahmefall keine Scheidung erfolgen sollte.
§ 1568 Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Bedingungen für die Zuweisung der ehelichen Wohnung im Falle einer Scheidung nach deutschem Recht. Der Abschnitt lautet wie folgt: Ein Ehegatte kann dem anderen die eheliche Wohnung im Falle der Scheidung zuweisen lassen, wenn er sie zu seinem dringenderen Bedarf benötigt als der andere Ehegatte und die Interessen minderjähriger in der Wohnung lebender Kinder sowie die Lebensumstände der Ehegatten berücksichtigt werden müssen. Die eheliche Wohnung kann auch aus anderen mit dem Billigkeitsgrundsatz vereinbaren Gründen zugewiesen werden. Der andere Ehegatte, dem das Eigentum, eine grundbuchliche Last oder ein dauerndes Nutzungsrecht zusteht, kann die Zuweisung der ehelichen Wohnung ablehnen, soweit sie nicht zur Abwendung einer unbilligen Härte erforderlich ist. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentum und dauernde Nutzungsrechte. Bei Zuweisung der ehelichen Wohnung an einen Ehegatten tritt dieser an die Stelle des anderen Ehegatten im bestehenden Mietverhältnis zwischen den Ehegatten und dem Vermieter, sei es, dass dieses fortbesteht oder erneuert wird. Die Vorschriften über die Miete finden entsprechende Anwendung. Ein Ehegatte kann die Begründung eines Mietverhältnisses über die ihm zuzuschlagende und von ihm auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bewohnte eheliche Wohnung verlangen, wenn der Dritte zustimmt oder wenn es zur Abwendung einer unzumutbaren Härte erforderlich ist. Besteht kein Mietverhältnis über die eheliche Wohnung, so kann sowohl der Ehegatte, dem die eheliche Wohnung zuzuweisen ist, als auch der zur Vermietung des benötigten Wohnraums Befugte die Begründung eines Mietverhältnisses zu angemessenen Bedingungen im Sinne der Rechtsgrundsätze beanspruchen. Ist die Begründung eines Mietverhältnisses für den Dritten unzumutbar oder mit den Interessen des Vermieters nicht vereinbar, so kann eine Befristung oder die Geltendmachung einer angemessenen Miete verlangt werden. Der Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses oder auf Eintritt in ein Mietverhältnis erlischt ein Jahr nach Rechtskraft des Scheidungsurteils, wenn nicht vorher Klage erhoben worden ist. Die Bedingungen für die eheliche Wohnung und die verschiedenen Eigentumsrechte variieren von Land zu Land, daher wird dringend empfohlen, rechtliche Beratung durch einen auf deutsches Recht spezialisierten Anwalt einzuholen, um die Bedingungen und Verfahren für die Zuweisung der ehelichen Wohnung im Falle einer Scheidung zu verstehen.
Zusammenfassende aller Scheidungsgerichte in Deutschland:
In dem obigen Text wurden drei Gesetzesabschnitte erwähnt:
- § 1569 über das Prinzip der persönlichen Verantwortung im Falle einer Scheidung nach deutschem Recht, in dem es heißt, dass nach der Scheidung jede Partei die volle Verantwortung für den eigenen Unterhalt einschließlich der Deckung ihrer grundlegenden finanziellen und lebensnotwendigen Bedürfnisse trägt.
- § 1570 über den Anspruch auf Unterhaltszahlungen aufgrund der Betreuung und Erziehung von Kindern im Falle einer Scheidung nach deutschem Recht, in dem es heißt, dass ein geschiedener Ehegatte vom anderen Ehegatten Unterhaltszahlungen für die Betreuung und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach dessen Geburt verlangen kann.
- § 1579 über den Anspruch auf Unterhaltszahlungen aufgrund des Alters im Falle einer Scheidung nach deutschem Recht, in dem es heißt, dass ein geschiedener Ehegatte Unterhalt von dem anderen verlangen kann, wenn er aufgrund seines Alters zur Zeit der Scheidung oder nach Beendigung der Betreuung gemeinsamer Kinder nicht erwerbstätig sein kann und zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Alters keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.