BG lehnt Arbeitsunfall ab: Was können Sie tun und wer kommt für die Kosten auf?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit ereignet und zu einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod des Arbeitnehmers führt. Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung, die von der Berufsgenossenschaft (BG) getragen wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Heilbehandlung, das Verletztengeld, die Rente oder die Hinterbliebenenleistungen.

Doch was passiert, wenn die BG Ihren Arbeitsunfall nicht anerkennt und die Leistungen verweigert? Welche Gründe kann es dafür geben und welche Rechtsmittel haben Sie dagegen? Und wer zahlt für die entstandenen Kosten, wenn die BG nicht zahlt? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten und Ihnen einige Tipps geben, wie Sie mit dieser Situation umgehen können.

Wie wird ein Arbeitsunfall festgestellt und gemeldet?

Warum kann die BG einen Arbeitsunfall ablehnen?

Die BG kann einen Arbeitsunfall aus verschiedenen Gründen ablehnen, wie zum Beispiel:

  • Der Unfall ist kein Arbeitsunfall: Die BG prüft, ob der Unfall die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt. Dazu muss der Unfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Außerdem muss der Unfall im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit stehen, das heißt, er muss sich während der Arbeit, auf dem Weg zur oder von der Arbeit, bei einer Dienstreise oder bei einer betrieblichen Veranstaltung ereignen. Wenn die BG feststellt, dass der Unfall nicht diese Kriterien erfüllt, kann sie ihn als Arbeitsunfall ablehnen.
  • Der Unfall ist nicht ursächlich für den Gesundheitsschaden: Die BG prüft, ob der Unfall tatsächlich die Ursache für den Gesundheitsschaden oder den Tod ist. Dazu kann sie die medizinischen Unterlagen, die Zeugenaussagen, die Polizeiberichte oder andere Beweismittel heranziehen. Wenn die BG feststellt, dass der Unfall nicht die wesentliche oder alleinige Ursache für den Gesundheitsschaden oder den Tod ist, sondern dass andere Faktoren, wie zum Beispiel Vorerkrankungen, Eigenverschulden oder höhere Gewalt, eine Rolle gespielt haben, kann sie ihn als Arbeitsunfall ablehnen.
  • Der Unfall ist nicht ordnungsgemäß gemeldet worden: Die BG prüft, ob der Unfall fristgerecht und formgerecht gemeldet worden ist. Dazu müssen Sie als Arbeitnehmer den Unfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden, der ihn wiederum innerhalb von drei Tagen an die BG melden muss, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt. Dazu muss der Arbeitgeber ein spezielles Formular ausfüllen und an die BG schicken. Wenn die BG feststellt, dass der Unfall nicht oder nicht richtig gemeldet worden ist, kann sie ihn als Arbeitsunfall ablehnen.

Was können Sie tun, wenn die BG einen Arbeitsunfall ablehnt?

Wenn die BG Ihren Arbeitsunfall ablehnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • Die BG um eine Überprüfung bitten: Sie können die BG schriftlich auffordern, ihren Bescheid zu überprüfen und Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Sie können auch neue Beweise oder Argumente vorbringen, die Ihre Sichtweise stützen. Die BG muss dann innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung treffen und Ihnen diese schriftlich mitteilen.
  • Widerspruch gegen den Bescheid einlegen: Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der BG einlegen. Sie müssen dabei die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen und gegebenenfalls Beweise oder Zeugen beifügen. Die BG muss dann innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen und Ihnen diese schriftlich mitteilen.
  • Klage vor dem Sozialgericht erheben: Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids oder nach Ablauf der Frist für die Entscheidung über den Widerspruch Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Sie müssen dabei die Gründe für Ihre Klage darlegen und gegebenenfalls Beweise oder Zeugen beifügen. Das Sozialgericht muss dann innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung treffen und Ihnen diese schriftlich mitteilen.

Wer zahlt für die Kosten, wenn die BG nicht zahlt?

Wenn die BG Ihren Arbeitsunfall nicht anerkennt und die Leistungen verweigert, müssen Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Es gibt andere Möglichkeiten, wie Sie die Kosten decken oder reduzieren können, wie zum Beispiel:

  • Die Krankenkasse: Wenn die BG die Kosten für die Heilbehandlung nicht übernimmt, müssen Sie sich an Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse wenden, die für die Kosten aufkommt. Allerdings müssen Sie möglicherweise Zuzahlungen oder Eigenanteile leisten, die von der BG nicht verlangt werden. Außerdem haben Sie keinen Anspruch auf Verletztengeld, sondern nur auf Krankengeld, das in der Regel niedriger ist.
  • Die Haftpflichtversicherung: Wenn die BG die Kosten für den Schadensersatz nicht übernimmt, müssen Sie sich an die Haftpflichtversicherung des Schädigers wenden, wenn der Unfall durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, einen Hersteller eines fehlerhaften Produkts oder einen Arbeitgeber eines anderen Unternehmens verursacht wurde. Die Haftpflichtversicherung muss dann für die Kosten aufkommen, wenn die Schuldfrage geklärt ist.
  • Die Unfallversicherung: Wenn die BG die Kosten für die Entschädigung nicht übernimmt, können Sie sich an Ihre private Unfallversicherung wenden, wenn Sie eine solche abgeschlossen haben. Die private Unfallversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Summe, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft geschädigt werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie die Versicherungsbedingungen einhalten und den Unfall rechtzeitig melden.

Fazit

Ein Arbeitsunfall ist eine Situation, die für viele Arbeitnehmer unerfreulich ist. Er bedeutet, dass Sie durch die Ausübung einer versicherten Tätigkeit verletzt oder getötet werden. Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen von der BG, die für die Kosten und die Entschädigung aufkommt.

Doch was passiert, wenn die BG Ihren Arbeitsunfall nicht anerkennt und die Leistungen verweigert? Das kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel, dass der Unfall kein Arbeitsunfall ist, dass der Unfall nicht ursächlich für den Gesundheitsschaden ist oder dass der Unfall nicht ordnungsgemäß gemeldet worden ist. In diesem Fall können Sie verschiedene Rechtsmittel einlegen, wie zum Beispiel die BG um eine Überprüfung bitten, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Und wer zahlt für die Kosten, wenn die BG nicht zahlt? Das kann je nach Situation variieren, aber es gibt andere Möglichkeiten, wie Sie die Kosten decken oder reduzieren können, wie zum Beispiel die Krankenkasse, die Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung. Diese können Ihnen helfen, die Kosten für die Heilbehandlung, den Schadensersatz oder die Entschädigung zu übernehmen oder zu ergänzen, wenn die BG nicht zahlt.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, mehr über das Thema Arbeitsunfall und Kostenübernahme zu erfahren und wie Sie damit umgehen können. Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren oder einen Kommentar hinterlassen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. 😊

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