Wie erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit einfach und schnell?

Es gibt mehrere Bedingungen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Generell müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, um eingebürgert zu werden:

  • Sie müssen seit mindestens acht Jahren legal und dauerhaft in Deutschland leben.
  • Sie müssen Ihre Identität nachweisen.
  • Sie müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
  • Sie müssen fähig sein, sich und Ihre Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz 4) zu unterhalten.
  • Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen.
  • Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
  • Sie müssen sich zu den grundlegenden Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennen.
  • Sie müssen in die deutschen Lebensverhältnisse integriert sein.
  • Sie dürfen keine Straftäter sein.
  • Sie müssen den Verlust bzw. Verzicht Ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit akzeptieren.

Die Bedingungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Detail:

„Dauerhaft“ bedeutet, dass Sie in den letzten acht Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten. Sie haben sich also durchgehend hier aufgehalten und leben noch immer hier.

„Legal“ bedeutet, dass Sie während dieses Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis hatten – beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Wenn Sie EU-Bürger ohne spezielle Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sind, erfüllen Sie diese Bedingung ebenfalls.

Fälle, in denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit schneller und einfacher erhalten können:

Fall 1:
Wenn Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben:

In diesem Fall verkürzt sich die erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf sieben Jahre.

Fall 2:
Wenn Sie besondere Integrationsleistungen erbracht haben:

Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann sich auf sechs Jahre verkürzen. Besondere Integrationsleistungen, die im Einzelfall von der Einbürgerungsbehörde berücksichtigt werden können, sind zum Beispiel eine sehr gute Deutschkenntnis, herausragende schulische oder berufliche Leistungen, ein sehr guter Ausbildungsabschluss oder langjähriges ehrenamtliches Engagement in einem gemeinnützigen Verein oder Verband. Auch andere besondere Integrationsleistungen kann die Einbürgerungsbehörde anerkennen. Je nach Bundesland und Kommune kann es unterschiedliche Regelungen geben. Bitte erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Fall 3:
Wenn Sie international Schutzberechtigter oder anerkannter Flüchtling oder Staatenloser sind:

Als international Schutzberechtigter oder anerkannter Flüchtling können Sie möglicherweise nach sechs statt nach acht Jahren eingebürgert werden. Die Einbürgerungsbehörde entscheidet darüber. Hinweis: Die Dauer Ihres Asylverfahrens zählt zu diesen sechs Jahren.

Auch bei Staatenlosen kann die Einbürgerungsbehörde die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre verkürzen.

Fall 4:
Wenn Sie mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben:

In diesem Fall können Sie bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, darf die Behörde Ihren Antrag nur in Ausnahmefällen ablehnen. Wenn Sie planen, sich scheiden zu lassen oder die Partnerschaft aufzulösen oder bereits getrennt leben, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung nach drei Jahren.

Fall 5:
Wenn Familienangehörige mit Ihnen zusammen eingebürgert werden möchten:

Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Partner kann mit Ihnen nach nur vier Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Sie müssen also mindestens zwei Jahre in Deutschland verheiratet bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben. Für Ihre minderjährigen Kinder unter 16 Jahren genügen drei Jahre Aufenthalt.

Sie müssen Ihre Identität nachweisen:


Die Einbürgerungsbehörde muss Ihre Identität und derzeitige Staatsangehörigkeit überprüfen. Dazu müssen Sie Ihren biometrischen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Ihrem Lichtbild (z.B. Personalausweis) vorlegen. So überprüft die Behörde auch Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie keinen Reisepass vorlegen können, gibt es andere Möglichkeiten, Ihre Identität nachzuweisen. Insbesondere mit anderen amtlichen Dokumenten aus Ihrem Herkunftsland mit biometrischen Daten. Dazu gehören beispielsweise Führerschein, Dienstausweis, militärischer Ausweis oder Heiratsurkunde mit Foto. Sind auch diese Dokumente nicht vorhanden, legen Sie andere Dokumente aus dem Herkunftsland wie Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde, Meldebescheinigung oder Schulzeugnisse vor.

Staatenlose können ihre Identität mit einem Reiseausweis für Staatenlose nachweisen.

Sie müssen die Identitätsdokumente in der Regel selbst beibringen – es sei denn, Sie sind als Flüchtling anerkannt.

Eine unbegrenzte oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben:

Sie können einen der folgenden Fälle haben:

Sie haben ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht in diesen Fällen:

  • Sie haben eine dauerhafte oder langfristige Aufenthaltserlaubnis in der Europäischen Union.
  • Sie sind Staatsbürger der Europäischen Union oder eines ihrer Familienmitglieder – und haben daher automatisch eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie sind Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens – und haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger.
  • Sie haben das Aufenthaltsrecht gemäß dem Austrittsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich oder dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
  • Sie haben als türkischer Staatsbürger oder eines seiner Familienmitglieder gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei ein Aufenthaltsrecht.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann auch ausreichen, um Ihr Recht auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu erwerben. Zum Beispiel, wenn Sie als Fachkraft in Deutschland arbeiten oder weil die Aufenthaltserlaubnis zu Zwecken der Familienzusammenführung erteilt wurde. Gleiches gilt für Flüchtlinge oder Personen mit internationalem Schutz und bestimmten anderen humanitären Zwecken, eine befristete Aufenthaltserlaubnis genügt.

Wenn Sie sich aus Studien-, Ausbildungs- oder bestimmten humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, reicht eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Einbürgerung nicht aus. Sie haben jedoch gute Chancen, die Anforderungen für die deutsche Staatsbürgerschaft bald zu erfüllen.

Befristete Aufenthaltserlaubnisse oder Aufenthaltsgenehmigungen berechtigen Sie nicht zur Erwerbung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Auch wenn Sie eine der folgenden Genehmigungen nach dem Aufenthaltsgesetz haben, haben Sie noch kein Recht auf Einbürgerung:

Diese Liste ist nicht abschließend. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Aufenthaltserlaubnis für die Einbürgerung ausreicht oder nicht, konsultieren Sie bitte frühzeitig die Einbürgerungsbehörde oder einen Einwanderungsberater.

In der Lage sein, sich selbst und Ihre Familienangehörigen zu versorgen:

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie in der Lage sind, die Kosten für Lebensmittel, Kleidung und Wohnen für sich und Ihre Familie aus Ihrem Einkommen zu bestreiten. Zum Einkommen gehören beispielsweise das Gehalt, das Sie von Ihrer Arbeit erhalten, Einkommen als Selbstständiger oder Unterhalt, den Ihr Ex-Partner Ihnen nach der Scheidung zahlen muss.

Sie dürfen jedoch keine Beträge vom Arbeitsamt oder Sozialamt (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten. Dies gilt nur, wenn Sie ohne eigenes Verschulden kein eigenes Einkommen haben. Zum Beispiel, wenn Sie arbeitslos sind, weil Sie aus betrieblichen Gründen entlassen wurden und Sie nachweisen können, dass Sie große Anstrengungen unternommen haben, um eine neue Arbeit zu finden. Oder wenn Sie zu Hause kleine Kinder betreuen und daher (wieder) nicht arbeiten können. In diesem Fall können Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Andere Sozialleistungen wie Waisengeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder Berufsausbildungsbeihilfe beeinträchtigen Ihren Einbürgerungsanspruch nicht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, konsultieren Sie bitte frühzeitig die Einbürgerungsbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle.

Über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen:

Dafür benötigen Sie mindestens Niveau B1 im Deutsch-Test für Zuwanderer. B1 bedeutet, dass Sie die deutsche Sprache selbstständig anwenden können, aber es ist nicht notwendig, fließend Deutsch zu sprechen und zu schreiben.

Sie können nachweisen, dass Sie Deutsch auf Niveau B1 sprechen und verstehen, mit folgenden Dokumenten:

  • Ein Zertifikat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aus dem hervorgeht, dass Sie erfolgreich an einem Deutschkurs teilgenommen haben.
  • Ein Zertifikat des Deutsch-Tests für Zuwanderer oder ein gleichwertiges oder höheres Sprachzertifikat.
  • Ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass Sie mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule erfolgreich besucht haben.
  • Ein Abschlusszeugnis der Pflichtschulbildung oder gleichwertige deutsche Zeugnisse.
  • Nachweis, dass Sie in die 10. Klasse einer deutschsprachigen weiterführenden Schule versetzt wurden.
  • Ihr Abschlusszeugnis einer deutschen Universität oder Hochschule.

Sie können keinen dieser Nachweise erbringen? Wenn die Einbürgerungsbehörde selbst Ihre Deutschkenntnisse feststellt, kann sie auf den Nachweisbedarf verzichten. Wenn sie Zweifel hat, kann sie einen Sprachtest verlangen. Dieser Test kann beispielsweise in einer Volkshochschule durchgeführt werden.

Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen, Krankheiten oder ältere Personen

  • Wenn Sie krank sind oder eine Behinderung haben und deshalb das B1-Niveau nicht erreichen können, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das Ihre Krankheit oder Behinderung bestätigt.
  • Wenn es für Sie aufgrund Ihres Alters sehr schwierig ist, Deutsch zu lernen. Dies gilt ab 65 Jahren.
  • Wenn Sie älter als 60 Jahre sind und bereits seit zwölf Jahren in Deutschland leben. In diesem Fall kann ein geringeres Sprachniveau ausreichend sein.

Unterstützung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland:

Menschenrechte und demokratische Prinzipien bilden das Herzstück der Verfassung, der deutschen Verfassung. Diese Verfassung schützt bestimmte Prinzipien besonders, wie z.B. Menschenrechte (z.B. Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Gleichstellung von Frauen und Männern), Selbstbestimmung des Volkes, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf parlamentarische Opposition. Diese Prinzipien sollen autoritäre Herrschaft verhindern.

Das bedeutet vor allem: Frei gewählte Volksvertreter vertreten die Interessen der Bevölkerung im Parlament, treffen politische Entscheidungen und kontrollieren die Regierung.

Bei der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft müssen Sie Ihre Loyalität zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland erklären. Damit bestätigen Sie, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und der Bundesrepublik Deutschland keinen Schaden zufügen werden. Bevor Ihnen Ihre Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird, müssen Sie auch mündlich Ihre schriftliche Erklärung in einer förmlichen Erklärung abgeben.

Verfassungsfeindliche Aktivitäten und Überzeugungen in der Vergangenheit

Wenn Sie gegen die Verfassung verstoßen haben, können Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Einbürgerungsbehörde wird mit dem Verfassungsschutz sprechen und dies überprüfen. Wenden Sie sich an die Einbürgerungsbehörde, wenn Sie Fragen haben.

Eine Person, die in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen hatte, kann die deutsche Staatsbürgerschaft nur erhalten, wenn sie dem Verfassungsschutz und der Einbürgerungsbehörde überzeugend nachweist, dass sie diese Überzeugungen aufgegeben hat. Wenn die Behörde nicht überzeugt ist, wird die Einbürgerung nicht erfolgen.

Integration in die deutsche Gesellschaft:

Das bedeutet, dass Sie nicht nur das deutsche Recht und die Regeln des rechtlichen und sozialen Systems in Deutschland kennen, sondern diese auch akzeptieren. Zum Beispiel ist eine Person, die nach ausländischem Recht gleichzeitig mit mehr als einer Person verheiratet ist (sogenannte Polygamie), nicht mit den Lebensverhältnissen in Deutschland vereinbar.

Keine Vorstrafen:

Wenn Sie in Deutschland oder im Ausland wegen einer Straftat verurteilt wurden, ist die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht möglich.

Wenn Sie vorbestraft sind oder gegen Sie ein Strafverfahren oder eine Strafklage anhängig ist, müssen Sie die Einbürgerungsbehörde informieren. Dann wird gewartet, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind oder das Gericht entschieden hat. Ausnahmen gibt es nur bei geringfügigen Verurteilungen, wie z.B. Strafen nach dem Jugendgerichtsgesetz oder Geldstrafen, die 90 Tage oder weniger betragen, oder Freiheitsstrafen, die drei Monate oder weniger betragen und zur Bewährung ausgesetzt sind, wenn die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit aufgehoben wird. Dies gilt nicht, wenn während der Verurteilung wegen einer Straftat rassistische, internationale terroristische, antisemitische oder unmenschliche Motive bestätigt wurden. In diesem Fall ist die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht möglich. Aus dem Register gestrichene Verurteilungen werden nicht berücksichtigt.

Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit

In der Regel müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Bürger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz können ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
  • In einigen Fällen kann es schwierig oder unmöglich sein, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Zum Beispiel, wenn der Prozess der Aufgabe der Staatsangehörigkeit zu lange dauert, zu teuer ist oder von den Behörden des Herkunftslandes abgelehnt wird. In solchen Fällen kann eine Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt werden.
  • Personen, die aus politischen, rechtlichen oder persönlichen Gründen Gefahr laufen, ihre Grundrechte zu verlieren, wenn sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, können ebenfalls eine Ausnahme erhalten.

Sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde, um herauszufinden, ob eine dieser Ausnahmen auf Ihre Situation zutrifft.

Ausreichender Lebensunterhalt

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen Sie in der Lage sein, für sich selbst und Ihre Familie zu sorgen, ohne auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld angewiesen zu sein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Wenn Sie arbeitslos sind, aber aktiv nach Arbeit suchen und eine angemessene Chance haben, eine Beschäftigung zu finden.
  • Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht arbeiten können und daher Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen.
  • Wenn Sie anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder subsidiär Schutzberechtigter sind und noch keine Arbeit gefunden haben.

Wie bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft?

Es gibt mehrere Schritte, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten:

  1. Sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Aufenthaltsdauer in Deutschland, Deutschkenntnisse und ein gesicherter Lebensunterhalt.
  2. Einreichen des Antrags auf deutsche Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Ausländerbehörde. Der Antrag muss alle notwendigen Dokumente enthalten, wie Geburtsurkunde, Identitätsnachweis und Führungszeugnis.
  3. Absolvieren eines Tests über Rechts- und Gesellschaftskenntnisse. Diese Tests sollen zeigen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über das politische System und die Gesellschaft in Deutschland haben.
  4. Durchführen eines persönlichen Gesprächs mit einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Während dieses Gesprächs sollten Sie überzeugende Gründe für Ihren Wunsch nach der deutschen Staatsbürgerschaft vorbringen.
  5. Verzicht auf die derzeitige Staatsangehörigkeit oder Nachweis, dass dies unmöglich oder unzumutbar ist. Dies kann eine Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft sein.
  6. Teilnahme an einer offiziellen Einbürgerungszeremonie und Unterzeichnung einer Loyalitätserklärung zur deutschen Verfassung. Danach haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
  7. Eintragung im Personenstandsregister und Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises.
    Diese Schritte können zwischen 8 und 24 Monaten dauern, abhängig von der Situation bei der örtlichen Ausländerbehörde. Daher ist es wichtig, den Antrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

Wie viel kostet es, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Die Kosten für den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft variieren je nach persönlicher Situation. Im Allgemeinen können Sie jedoch mit folgenden Kosten rechnen:

  • Antragsgebühr: Derzeit 255 Euro für Erwachsene. Dieser Betrag wird bei der Einreichung des Antrags auf deutsche Staatsbürgerschaft fällig.
  • Übersetzungskosten: Wenn Sie Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch einreichen, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Dies kostet zwischen 50 und 100 Euro pro Seite, abhängig vom Übersetzer.
  • Gebühren für Empfangsbestätigungen und andere Verwaltungskosten: Zum Beispiel bei der Einreichung des Antrags per Einschreiben mit Rückschein.
  • Gebühren für den deutschen Staatsbürgerschaftstest: Wenn Sie sich für einen offiziellen Kenntnistest zur Einbürgerung entscheiden, fallen zusätzliche Kosten an. Die Gebühren betragen in der Regel etwa 200 Euro.
  • Kosten für den Verzicht auf die vorherige Staatsangehörigkeit: Wenn Sie auf Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit verzichten müssen, kann dieser Vorgang mit Gebühren verbunden sein. Der Betrag hängt vom Land ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
  • Dokumentenkosten: Für einige Unterlagen, wie Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse, können Gebühren anfallen. Diese Kosten variieren von Ort zu Ort.

Insgesamt können die Kosten für den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft zwischen 500 und 1500 Euro oder mehr liegen, abhängig von der persönlichen Situation.

Offizielle Website der deutschen Regierung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft:
www.einbuergerung.de

Informationen zu den Voraussetzungen und Verfahren für die deutsche Staatsbürgerschaft vom deutschen Innenministerium:
www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

Informationen zu den für die Einbürgerung erforderlichen Prüfungen, einschließlich Kenntnis und Sprachprüfung:

www.einbuergerungstest.de

Link zur Terminbuchung für den Kenntnistest:

www.bamf.de/DE/Themen/Einbuergerung/Einbuergerungstest/Terminvergabe/terminvergabe-node.html

Liste der Gebühren für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft:

www.einbuergerung.de/einbuergerung-kosten.html

Informationen zu Einbürgerungsfeiern und der Unterzeichnung der Loyalitätserklärung:

www.einbuergerung.de/einbuergerung-einbuergerungsurkunde.html

Links zu weiteren Informationen über den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für verschiedene Kategorien wie Kinder oder Ehepartner:

www.einbuergerung.de/einbuergerung-kinder.html

www.einbuergerung.de/einbuergerung-ehegatten.html

Online-Foren und Support-Gruppen für Personen, die einen Einbürgerungsantrag stellen:

www.einbuergerung.de/forum.html

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