Minijobs sind in Deutschland eine weit verbreitete Beschäftigungsform. Sie bieten die Möglichkeit, neben dem Haupterwerb zusätzliches Einkommen zu generieren oder sich bei geringerem Arbeitsaufwand etwas Geld dazu zu verdienen. Aber wie viele Minijobs darf man eigentlich haben? Gibt es Unterschiede, wenn man hauptberuflich tätig ist, Hartz 4 bezieht, studiert oder im Rentenalter ist? In diesem Blogbeitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund.
Minijobs: Allgemeine Regelungen
Bevor wir uns den speziellen Situationen widmen, hier zunächst eine allgemeine Information zu Minijobs: Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, sind in der Regel von der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Der Arbeitgeber führt hingegen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale ab.
Eine Person darf grundsätzlich mehrere Minijobs ausüben. Allerdings darf die Summe des Arbeitsentgelts aus allen Minijobs zusammen die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreiten. Tut sie das doch, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ausnahmen gibt es allerdings in einigen speziellen Situationen, die wir im Folgenden näher betrachten.
Wie viele Minijobs darf man ohne Hauptbeschäftigung haben?
Wer keiner Hauptbeschäftigung nachgeht, darf mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, solange das Gesamteinkommen aus allen Minijobs die Grenze von 450 Euro nicht überschreitet. Ist das der Fall, handelt es sich nicht mehr um Minijobs, sondern um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Wie viele Minijobs darf man bei Hartz 4 haben?
Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, dürfen grundsätzlich auch einen Minijob ausüben. Allerdings werden Einkünfte aus einem Minijob auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro, das heißt, Einkünfte bis zu dieser Höhe werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Darüber hinausgehende Einkünfte werden zu 80 Prozent angerechnet.
Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, jedoch ist zu beachten, dass das Gesamteinkommen aus allen Minijobs die Freibeträge nicht überschreitet und dass die Arbeitszeiten die zugelassenen Grenzen nicht überschreiten.
Wie viele Minijobs darf man mit Hauptbeschäftigung haben?
Wer bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, darf zusätzlich einen Minijob ausüben, ohne dass dieser auf das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung angerechnet wird. Das Arbeitsentgelt aus dem Minijob darf dabei die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreiten.
Möchte man zusätzlich zur Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausüben, so gilt Folgendes: Das erste Arbeitsverhältnis ist versicherungsfrei, für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis fallen jedoch Sozialversicherungsbeiträge an. Das bedeutet, dass das Einkommen aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob auf das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung angerechnet wird und damit sozialversicherungspflichtig ist.
Wie viele Minijobs darf man als Student haben?
Studierende dürfen grundsätzlich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings dürfen sie insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn sie ihren Status als ordentlich Studierende und damit auch die Vergünstigungen, beispielsweise bei den Krankenkassenbeiträgen, nicht verlieren wollen.
Die Einkommensgrenze von 450 Euro gilt auch für Studierende. Allerdings werdenEinkünfte aus mehreren Minijobs zusammengerechnet. Wenn das Gesamteinkommen die Grenze von 450 Euro im Monat überschreitet, sind die Minijobs nicht mehr versicherungsfrei.
Wie viele Minijobs darf man als Rentner haben?
Auch Rentner dürfen grundsätzlich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings gibt es hier Besonderheiten zu beachten. So dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente beziehen, nur bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Grenze liegt derzeit bei 6.300 Euro im Jahr. Wird mehr verdient, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen hingegen unbegrenzt hinzuverdienen. Allerdings gilt auch hier: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Wenn das Gesamteinkommen aus allen Minijobs die Grenze von 450 Euro im Monat überschreitet, sind die Minijobs sozialversicherungspflichtig.
Fazit
Die Frage, wie viele Minijobs man haben darf, lässt sich also nicht pauschal beantworten, sondern hängt von der individuellen Situation ab. Generell gilt, dass man mehrere Minijobs ausüben darf, solange das Gesamteinkommen aus allen Minijobs die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitet. Es gibt allerdings Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten, je nachdem, ob man eine Hauptbeschäftigung hat, Hartz 4 bezieht, studiert oder Rentner ist.
Wichtig ist in jedem Fall, sich vor Aufnahme eines Minijobs gründlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und die möglichen Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuern zu berücksichtigen. So kann man böse Überraschungen vermeiden und sicherstellen, dass der Minijob tatsächlich eine lohnende Beschäftigung ist.